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Anmeldung beim Gewerbeamt

Zuerst müssen Sie sich beim Gewerbeamt anmelden. Dazu reicht in der Regel ein Anruf oder eine E-Mail an das Gewerbeamt, mit der Bitte um Zusendung des Formulars. Manchmal steht das Formular auf der Webseite zum Download zur Verfügung. Gerne unterstützen wir Sie dabei, dieses richtig auszufüllen. Die Gewerbeanmeldung kostet Sie in der Regel nur wenige Euros.

Achtung: Freiberufler sind nicht zur Gewerbeanmeldung verpflichtet.

Anmeldung beim Finanzamt

Zur steuerlichen Erfassung, erhalten Sie vom Finanzamt einen Fragebogen. Dort wird Ihnen auch eine Steuernummer zugewiesen und Sie können hier auch auf Wunsch gleich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen. Diese brauchen Sie, sobald Sie Ihr Gewerbe nicht als Kleingewerbe (bis 22.000 € / Jahresumsatz) betreiben oder internationale Handelsbeziehungen aufbauen möchten.

Glückwunsch, Ihr Unternehmen ist gegründet!

Nachdem Sie diese beiden Anmeldungen vorgenommen haben, ist Ihr Unternehmen offiziell gegründet und Sie dürfen nun darüber Umsatz generieren.

Erfolgreiche Gewerbeanmeldung
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Geschäftskonto

Ein Geschäftskonto ist keine Pflicht für ein Kleingewerbe, sondern erst ab Personen- oder Kapitalgesellschaften. Wir empfehlen Ihnen  dennoch für Ihr Business direkt ein Geschäftskonto anzulegen. Das hat den Vorteil, dass Sie Privates und Geschäftliches vom ersten Tag an sauber trennen und kein Durcheinander in Ihre Buchungen bringst. Das neue Konto können Sie bei Ihrer Hausbank oder auch online anlegen.

Tipp: Prüfen Sie die Konditionen der entsprechenden Bank. Es gibt Konten, die sich kostenlos oder sehr günstig betreiben lassen.

Steuerberater

Je nachdem, welche Umsätze und Größenordnungen Sie in Ihrem Gewerbe erwarten, macht es Sinn gleich zu Beginn einen Steuerberater hinzuzuziehen. Dieser wird in den meisten Fällen auch die Kommunikation mit dem Finanzamt übernehmen und schauen, dass die Höhe der Einkommensteuervorauszahlungen zu Ihren Umsätzen passen oder diese eventuell direkt anpassen lassen.

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Weitere Anmeldungen

Weitere Anmeldungen sind bei der IHK, HWK oder Berufsgenossenschaft verpflichtend. Sie erfolgt direkt über die jeweiligen Organisationen selbst. Am besten rufen Sie einmal kurz dort an und informieren sie über Ihre Gewerbeanmeldung. Sie werden Ihnen dann alles Weitere zusenden.

Wenn Sie auch Mitarbeiter beschäftigen wollen, ist zudem eine Anmeldung bei der Agentur für Arbeit notwendig. Sie erhalten dann eine eindeutig identifizierbare Betriebsnummer (BBNR). Unter dieser wird Ihr Unternehmen geführt und berechtigt Sie, sozialversicherungspflichtige Meldungen an die jeweiligen Träger zu übermitteln.

Anmeldungen einer Gesellschaft

Wenn Sie eine Gesellschaftsform wie z.B. eine GmbH gründen wollen, ist der Ablauf schon deutlich aufwändiger. Neben Gesellschaftsverträgen, Geschäftskonten mit entsprechendem Stammkapital, ist auch eine notarielle Eintragung ins Handelsregister notwendig.

Sollten Sie eine solche Personen- oder Kapitalgesellschaft gründen wollen, so empfehlen wir auf jeden Fall einen Steuerberater zur Beratung einzubeziehen.

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